OLG Düsseldorf vom 18.10.1979
U(Baul) 1/79
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11 ;
Fundstellen:
BauR 1980, 143

OLG Düsseldorf - 18.10.1979 (U(Baul) 1/79) - DRsp Nr. 1996/16879

OLG Düsseldorf, vom 18.10.1979 - Aktenzeichen U(Baul) 1/79

DRsp Nr. 1996/16879

Ein Bebauungsplan ist nichtig, wenn er sich auf die Festsetzung einer Verkehrsanlage beschränkt und durch die Verkehrsanlage Teilen von Grundstücken eines Wohngebiets der Zugang zur öffentlichen Straße genommen und auch keine andere Erschließung gesichert wird.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11 ;
Fundstellen
BauR 1980, 143