OLG Düsseldorf - 18.10.1989 (U (Baul) 1/79) - DRsp Nr. 1996/16765
OLG Düsseldorf, vom 18.10.1989 - Aktenzeichen U (Baul) 1/79
DRsp Nr. 1996/16765
Die Begründung muß in großen Zügen die zentralen Punkte darstellen, die Anlaß zur Planung gegeben haben und als deren Leitziele anzusehen sind; allgemeine Redensarten und nichtssagende Floskeln reichen nicht aus.