OLG Düsseldorf - 18.10.1994 (21 U 92/94) - DRsp Nr. 1996/16702
OLG Düsseldorf, vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 21 U 92/94
DRsp Nr. 1996/16702
Droht der Subunternehmer dem Bauherrn aufgrund ausbleibender Zahlungen seines Auftraggebers, des Hauptunternehmers, die Einstellung der Arbeiten an und kommt es daraufhin zu einer Besprechung über eine Weiterarbeit des Subunternehmers, an der der Architekt des Bauherrn teilnimmt, so liegt in der Entsendung des Architekten zu dieser Besprechung eine umfassende Vollmacht, die den Architekten aus der Sicht des Subunternehmers auch zu einem Schuldbeitritt für die zukünftigen Leistungen des Subunternehmers bevollmächtigt.