OLG Düsseldorf - 20.09.1972 (19 U 45/72) - DRsp Nr. 1996/16912
OLG Düsseldorf, vom 20.09.1972 - Aktenzeichen 19 U 45/72
DRsp Nr. 1996/16912
§ 649BGB enthält eine abschließende Regelung der Rechte des Unternehmers für den Fall der endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Besteller. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind dadurch ausgeschlossen.