OLG Düsseldorf - 21.10.1996 (5 W 48/96) - DRsp Nr. 1998/2924
OLG Düsseldorf, vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 5 W 48/96
DRsp Nr. 1998/2924
»Die Befugnis des Antragsgegners, zu identischen Beweisfragen mit umgekehrtem Rubrum ein neues Beweisverfahren einzuleiten, unterliegt bei Sachverständigengutachten der aus § 412ZPO ersichtlichen Beschränkung (ungenügendes Erstgutachten oder erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen). Das hat jedenfalls dann zu gelten, wenn in dem ersten Beweisverfahren eine sachverständige Begutachtung bereits durchgeführt und der Antragsgegner von Anordnung der Beweisaufnahme am Verfahren beteiligt worden ist.«