OLG Düsseldorf - 23.07.1993 (23 U 204/92) - DRsp Nr. 1996/16714
OLG Düsseldorf, vom 23.07.1993 - Aktenzeichen 23 U 204/92
DRsp Nr. 1996/16714
Die Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist nach § 639 Abs. 2BGB endet trotz Erklärung des Unternehmers gegenüber dem Besteller, daß der Mangel beseitigt sei, erst mit der Abnahme der Nachbesserungsleistung, wenn der Unternehmer die förmliche Abnahme ausdrücklich verlangt und diese alsbald durchgeführt hat.