OLG Düsseldorf vom 24.07.1975
20 U 2/75
Normen:
BGB § 631 ;

OLG Düsseldorf - 24.07.1975 (20 U 2/75) - DRsp Nr. 1996/16900

OLG Düsseldorf, vom 24.07.1975 - Aktenzeichen 20 U 2/75

DRsp Nr. 1996/16900

Wird ein Bauinteressent durch Inaussichtstellen eines Grundstückserwerbes zum Abschluß eines Architektenvertrages veranlaßt, so ist dieser Vertrag selbst dann unwirksam, wenn es später nicht zum Grundstückserwerb kommt. Erwerber des Grundstückes im Sinne des Art. 10, § 3 MRVG kann auch der Interessent sein, der vorweg einen Architektenvertrag abschließt.

Normenkette:

BGB § 631 ;

Hinweise:

Das Kopplungsverbot gilt auch bei Erwerb eines Erbbaurechtes: KG, NJW-RR 1992, 916.