OLG Düsseldorf vom 25.02.1993
5 U 162/92
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 851

OLG Düsseldorf - 25.02.1993 (5 U 162/92) - DRsp Nr. 1996/16719

OLG Düsseldorf, vom 25.02.1993 - Aktenzeichen 5 U 162/92

DRsp Nr. 1996/16719

Werden aufgrund des Auftrages eines zahlungsunfähigen Mieters an einem Mietshaus, in dem auch der Eigentümer wohnt, umfangreiche Reparaturen ausgeführt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der Eigentümer den Mieter vorgeschoben hat. Dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist stattzugeben.

Normenkette:

BGB § 648 ;
Fundstellen
NJW-RR 1993, 851