OLG Düsseldorf vom 25.04.1972
20 U 15/72
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
NJW 1972, 1863

OLG Düsseldorf - 25.04.1972 (20 U 15/72) - DRsp Nr. 1996/16914

OLG Düsseldorf, vom 25.04.1972 - Aktenzeichen 20 U 15/72

DRsp Nr. 1996/16914

Dem Architekten, der nur geplant hat und dessen Planung nicht - auch nicht teilweise - zur Errichtung eines Bauwerkes geführt hat, steht kein Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek zu.

Normenkette:

BGB § 648 ;

Hinweise:

An einem sicherungsfähigen Anspruch fehlt es in diesen Fällen deshalb, weil die Planungsarbeiten nicht zu einer Werterhöhung des Grundstückes geführt hat.

Fundstellen
NJW 1972, 1863