OLG Düsseldorf - 27.09.1994 (22 W 45/94) - DRsp Nr. 1996/16703
OLG Düsseldorf, vom 27.09.1994 - Aktenzeichen 22 W 45/94
DRsp Nr. 1996/16703
Umfaßt der in einem selbständigen Beweisverfahren gestellte Beweisantrag mehrere Beweisfragen, an denen einige Antragsgegner nur teilweise beteiligt sind, ist der Gegenstandswert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern jeweils getrennt nach dem Wert der ihnen gegenüber zu sichernden Ansprüchen festzusetzen.