OLG Düsseldorf - 29.09.1993 (5 Ss (OWi) 120/93 - (OWi) 108/93 I) - DRsp Nr. 1993/3796
OLG Düsseldorf, vom 29.09.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 120/93 - (OWi) 108/93 I
DRsp Nr. 1993/3796
»1. Mit der Revision/Rechtsbeschwerde kann grundsätzlich nicht mit Erfolg gerügt werden, das Tatgericht habe die Aussetzung des Verfahrens nach § 262 Abs. 2StPO abgelehnt.2. Eine Stahlkonstruktion von 166 m Länge, 4 m Breite und 4 m Höhe, die mit Sprossen als Unterkonstruktion für eine Dacheindeckung versehen ist und als Gehweg- bzw. Verkaufsstandüberdachung in einem Gartencenter dienen soll, stellt keine baugenehmigungsfreie Pergola dar. Sie unterliegt vielmehr als bauliche Anlage der Genehmigungspflicht.«