OLG Düsseldorf - 30.04.1964 (5 U 255/63) - DRsp Nr. 1996/16923
OLG Düsseldorf, vom 30.04.1964 - Aktenzeichen 5 U 255/63
DRsp Nr. 1996/16923
Kündigt der Bauherr vor dem Beginn der Bauleistungen aus einem vom Bauunternehmer nicht zu vertretenden Umstand den Vertrag, kann der Bauunternehmer gemäß § 649BGB mindestens den - hier mit 10 % geltend gemachten - Reingewinn als Vergütung verlangen.