OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.04.1998 (23 W 22/98) - DRsp Nr. 1999/7163
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.04.1998 - Aktenzeichen 23 W 22/98
DRsp Nr. 1999/7163
»Für eine Klage des Erwerbs eines Bauobjekts aus einem Bauerrichtungsvertrag auf Zustimmung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist der Streitwert unter Berücksichtigung der vom Erwerber noch geschuldeten - streitigen - Leistungen zu bestimmen.«