OLG Düsseldorf - Beschluß vom 13.12.1996 (21 W 42/96) - DRsp Nr. 1998/17455
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13.12.1996 - Aktenzeichen 21 W 42/96
DRsp Nr. 1998/17455
»Der Bauherr kann ein Beweisverfahren gegen den ausführenden Bauunternehmer und gegen den Statiker einleiten, um die Ursachen eines Risses im Mauerwerk zu klären. Eine (Mit-)Verantwortlichkeit des Statikers entfällt nicht mit der Folge der Unzulässigkeit des gegen ihn gerichteten Beweisverfahrens schon deshalb, weil seine statischen Berechnungen vom Prüfingenieur geprüft worden sind und dieser bestätigt hat, daß sie vollständig und richtig sind und die Konstruktionspläne mit den statischen Berechnungen übereinstimmen.«