OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.04.1993 10 W 32/93
Normen:
ZSEG § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 1993, 772
OLGReport-Düsseldorf 1993, 364
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.04.1993 (10 W 32/93) - DRsp Nr. 1993/3858
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 10 W 32/93
DRsp Nr. 1993/3858
»Die Kosten für die durch einen Sachverständigen hinzugezogene Hilfskraft werden nach dem Prinzip des vollen Aufwendungsersatzes ohne Bindung an die Höchstgrenze des § 3 Abs. 2ZSEG erstattet; jedoch sind sowohl die Erforderlichkeit der Hinzuziehung als auch die Angemessenheit der gezahlten Entschädigung nachprüfbar, denn es werden nur die notwendigen Aufwendungen für Hilfskräfte ersetzt.«