OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.04.1993
10 W 32/93
Normen:
ZSEG § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 1993, 772
OLGReport-Düsseldorf 1993, 364

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.04.1993 (10 W 32/93) - DRsp Nr. 1993/3858

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 10 W 32/93

DRsp Nr. 1993/3858

»Die Kosten für die durch einen Sachverständigen hinzugezogene Hilfskraft werden nach dem Prinzip des vollen Aufwendungsersatzes ohne Bindung an die Höchstgrenze des § 3 Abs. 2 ZSEG erstattet; jedoch sind sowohl die Erforderlichkeit der Hinzuziehung als auch die Angemessenheit der gezahlten Entschädigung nachprüfbar, denn es werden nur die notwendigen Aufwendungen für Hilfskräfte ersetzt.«

Normenkette:

ZSEG § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen
BauR 1993, 772
OLGReport-Düsseldorf 1993, 364