OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.11.1994 (21 U 98/94) - DRsp Nr. 1996/29174
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1994 - Aktenzeichen 21 U 98/94
DRsp Nr. 1996/29174
1. Eine vom Architekten aufgrund einer Planung mit Kostenschätzung abgegebene Baukostengarantie für Modernisierungs- und Umbauarbeiten eines Mehrfamilienhauses zu 3 Eigentumswohnungen verliert ihre rechtliche Wirksamkeit, wenn die ursprüngliche Planung mit Wissen und Wollen des Bauherrn grundlegend geändert wird.2. Das ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Grundrißänderungen und Änderungen der Raumaufteilung durch Verlegung von Küche und Bad vorgenommen werden und neue Sanitärräume und ein Wintergarten zusätzlich errichtet werden und dadurch auch die Kostenschätzung gegenstandslos wird.