OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.1997
5 U 21/97
Normen:
BGB 280, 328; ZPO § 301 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 1032

OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.1997 (5 U 21/97) - DRsp Nr. 1999/5483

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1997 - Aktenzeichen 5 U 21/97

DRsp Nr. 1999/5483

»1. Erläßt das Gericht erster Instanz ein unzulässiges Teilurteil, so kann das Berufungsgericht auf entsprechenden Antrag hin über den gesamten Streitstoff entscheiden, wenn der Rechtsstreit insgesamt entscheidungsreif ist. 2. Beteiligt sich ein privater Investor an einem städtebaulichen Architekten-Wettbewerb und verpflichtet er sich gemäß den Wettbewerbsbedingungen, mit dem Gewinner des ersten Preises einen Architektenvertrag zu schließen, so ist er an diese Verpflichtung nicht gebunden, wenn der Entwurf des Preisträgers erheblich von den Vorgaben in den Wettbewerbsbedingungen abweicht, von denen der Investor seine Beteiligung an dem Wettbewerb abhängig gemacht hatte; auf das Angebot des Architekten, seine preisgekrönte Planung für das betreffende Grundstück umzuarbeiten, braucht er sich nicht einzulassen.«

Normenkette:

BGB 280, 328; ZPO § 301 ;
Fundstellen