OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.04.1998
5 U 137/97
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 1120 (Ls)
MDR 1999, 33
OLGR-Düsseldorf 1998, 337
OLGReport-Düsseldorf 1998, 337

OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.04.1998 (5 U 137/97) - DRsp Nr. 1999/5473

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 5 U 137/97

DRsp Nr. 1999/5473

»a) Ein Bauträger kann sich nicht auf die vertraglich vereinbarte Freizeichnung von Gewährleistungsansprüchen berufen, wenn er dem Erwerber nicht alle Unterlagen zur Verfügung stellt, die dieser benötigt, um Ansprüche gegen die Bauhandwerker geltend zu machen. b) Verspricht der Bauträger den Erwerbern einen "bis auf die Außenmauern grundlegend sanierten Altbau", so können die Erwerber nicht darauf vertrauen, daß im Zuge der Sanierung eine - fehlende -Kelleraußenisolierung ausgeführt wird.«

Normenkette:

BGB § 631 ;
Fundstellen
BauR 1998, 1120 (Ls)
MDR 1999, 33
OLGR-Düsseldorf 1998, 337
OLGReport-Düsseldorf 1998, 337