OLG Frankfurt/Main - 03.11.1964 (6 W 446/64) - DRsp Nr. 1996/17092
OLG Frankfurt/Main, vom 03.11.1964 - Aktenzeichen 6 W 446/64
DRsp Nr. 1996/17092
Ist während eines Beweissicherungsverfahrens die Klage zur Hauptsache bei Gericht eingereicht, so ist die Hauptsache »anhängig«. Die Zustellung der Klage, die die Rechtshängigkeit bewirkt, ist für die »Anhängigkeit« nicht erforderlich.