OLG Frankfurt/Main vom 11.04.1997
7 U 273/93
Normen:
BGB § 641 ; VOB/B § 14;
Fundstellen:
BauR 1997, 856

OLG Frankfurt/Main - 11.04.1997 (7 U 273/93) - DRsp Nr. 1998/2929

OLG Frankfurt/Main, vom 11.04.1997 - Aktenzeichen 7 U 273/93

DRsp Nr. 1998/2929

Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist erst ab Fälligkeit zu verzinsen. Eine Forderung ist erst fällig, wenn eine prüfbare Abrechnung vorgelegt wurde, der ein Aufmaß und eine Aufmaßskizze beigefügt sein müssen. Ferner muß dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Prüfung der Rechnung eingeräumt werden. Ist die Überprüfung schwierig, so kann diese zwei Monate betragen. Erst nach diesem Zeitpunkt tritt die Fälligkeit der Forderung ein.

Normenkette:

BGB § 641 ; VOB/B § 14;
Fundstellen
BauR 1997, 856