OLG Frankfurt/Main - 13.01.1982 (17 U 12/88) - DRsp Nr. 1996/17034
OLG Frankfurt/Main, vom 13.01.1982 - Aktenzeichen 17 U 12/88
DRsp Nr. 1996/17034
Wenn ein Kaufmann mit einem Nichtkaufmann zur Bebauung eines ihnen gehörigen Grundstückes eine BGB -Gesellschaft eingeht, findet auf diese Betätigung die Vermutung des § 344 Abs. 1HGB keine Anwendung. Wer ein Grundstück mit Gewerberäumen bebauen läßt, um diese dann zum Betrieb eines Supermarktes zu vermieten, betreibt damit allein noch kein Gewerbe i.S. des § 196 Abs. 1 Nr. 1BGB.