OLG Frankfurt/Main vom 20.10.1987
5 U 141/86
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BauR 1988, 615
NJW-RR 1988, 600

OLG Frankfurt/Main - 20.10.1987 (5 U 141/86) - DRsp Nr. 1998/2608

OLG Frankfurt/Main, vom 20.10.1987 - Aktenzeichen 5 U 141/86

DRsp Nr. 1998/2608

Es reicht aus, wenn der Auftragnehmer eine Abrechnung und Mitteilung des Auftraggebers, er erbringe keine weiteren Zahlungen, als unzutreffend zurückschickt und an die Begleichung einer Zwischenrechnung erinnert. Der Annahmevorbehalt des Auftragnehmers erfordert nur dann eine Begründung, wenn es dem Auftragnehmer nicht möglich ist, eine prüffähige Rechnung einzureichen.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
BauR 1988, 615
NJW-RR 1988, 600