OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 05.05.1993 (19 W 8/93) - DRsp Nr. 1993/3950
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 05.05.1993 - Aktenzeichen 19 W 8/93
DRsp Nr. 1993/3950
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte trotz Schiedsgerichtsvereinbarung.Ist weder das Hauptsacheverfahren vor dem Schiedsgericht anhängig noch ersichtlich, daß das Schiedsgericht schnell konstituiert werden kann, sind die staatlichen Gerichte für die Beweissicherung trotz der Erhebung einer Schiedsgerichtseinrede, zuständig.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)