OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.07.1997 (15 U 93/96) - DRsp Nr. 1998/17460
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.1997 - Aktenzeichen 15 U 93/96
DRsp Nr. 1998/17460
»1. Zu den Anforderungen an die Prüffähigkeit der Honorarschlußrechnung eines Architekten, wenn das Bauvorhaben nach Auflösung des Architektenvertrags durch einen anderen Architekten fortgeführt und vollendet wird.2. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Bindungswirkung einer Schlußrechnung nach der neueren Rechtsprechung des BGH.«