OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.06.1997 (10 U 113/96) - DRsp Nr. 1998/17461
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.06.1997 - Aktenzeichen 10 U 113/96
DRsp Nr. 1998/17461
Zur Installation eines funktionstauglichen Wasserleitungssystems gehört es, die Werkstoffe für Armaturen und Rohrleitungen so zu wählen und zu installieren, daß die Rohrleitungen und Rohrverbindungen nicht infolge der durch die Kombination der Werkstoffe ausgelösten chemischen Prozesse durchrosten. Daß die einschlägigen DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind, ist dabei unerheblich.