Hinweis zu B
Darüber hinaus kann der Bauherr die Eintragung der Vormerkung durch Hinterlegung des geforderten Betrages sowie Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verhindern (Ingenstau/Korbion, § 16/B Rdn. 382).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|