OLG Hamm vom 03.11.1993
12 U 34/93
Normen:
HOAI § 8 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 1433
OLGReport-Hamm 1994, 39

OLG Hamm - 03.11.1993 (12 U 34/93) - DRsp Nr. 1998/2622

OLG Hamm, vom 03.11.1993 - Aktenzeichen 12 U 34/93

DRsp Nr. 1998/2622

Eine Statikerrechnung ist bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars auch ohne Angabe der Honorarzone und der anrechenbaren Kosten prüffähig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Pauschalhonorar die Höchstsätze der HOAI übersteigt oder die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet. Eine Klage, die auf eine Abschlagszahlung gerichtet ist, kann nach Fertigstellung des Bauvorhabens in eine Klage auf einen Teilbetrag der Schlußrechnung umgedeutet werden.

Normenkette:

HOAI § 8 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Ebenso OLG Frankfurt/M., Schäfer/Finnern/Hochstein, § 635 BGB Nr. 69.

Hinweis zu B

Ähnlich bereits OLG Köln, BauR 1973, 324.

Eine nachträgliche Klage auf Abschlagszahlung ist unbegründet (nicht nur »zur Zeit unbegründet«; a.A.: Locher/Koeble/Frik, Rdn. 65: Klage unzulässig; offengelassen von OLG Köln, BauR 1973, 324).

Fundstellen
NJW-RR 1994, 1433