OLG Hamm - 05.11.1996 (21 U 188/94) - DRsp Nr. 1998/2936
OLG Hamm, vom 05.11.1996 - Aktenzeichen 21 U 188/94
DRsp Nr. 1998/2936
Wer als Berater bei einem Sanierungsvorhaben mit der Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlags beauftragt wird, haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn dieser sich als fehlerhaft erweist. Dies gilt umso mehr, wenn der Berater gleichzeitig Hersteller des zu verwendenden Produkts ist und damit ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hat.