OLG Hamm - 12.11.1982 (12 U 65/82) - DRsp Nr. 1996/17255
OLG Hamm, vom 12.11.1982 - Aktenzeichen 12 U 65/82
DRsp Nr. 1996/17255
Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers rechtfertigt es nicht, den lediglich auf 2 Jahre befristeten Sicherheitseinbehalt entsprechend der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren auf die Dauer von 5 Jahren zu erstrecken und damit auch die Fälligkeit des Restwerklohnanspruchs entsprechend hinauszuschieben.