OLG Hamm vom 12.11.1982
12 U 65/82
Normen:
BGB § 632 ;
Fundstellen:
BauR 1984, 537

OLG Hamm - 12.11.1982 (12 U 65/82) - DRsp Nr. 1996/17255

OLG Hamm, vom 12.11.1982 - Aktenzeichen 12 U 65/82

DRsp Nr. 1996/17255

Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers rechtfertigt es nicht, den lediglich auf 2 Jahre befristeten Sicherheitseinbehalt entsprechend der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren auf die Dauer von 5 Jahren zu erstrecken und damit auch die Fälligkeit des Restwerklohnanspruchs entsprechend hinauszuschieben.

Normenkette:

BGB § 632 ;
Fundstellen
BauR 1984, 537