OLG Hamm - 17.06.1992 (26 U 140/91) - DRsp Nr. 1996/17157
OLG Hamm, vom 17.06.1992 - Aktenzeichen 26 U 140/91
DRsp Nr. 1996/17157
Änderungswünsche des Auftraggebers berechtigen den Unternehmer eines BGB -Werkvertrages nicht, die bisher geleistete Arbeit vor Abnahme des Werkes abzurechnen. Weder kann § 649BGB entsprechend herangezogen noch ein Recht, Abschlagszahlung zu fordern, bejaht werden.