OLG Hamm vom 20.03.1989
15 W 549/88
Normen:
BGB § 879 ;
Fundstellen:
BB 1989, 1722
DNotZ 1990, 178
DRsp I(150)299a
JMBl NRW 1989, 161
NJW-RR 1989, 912
OLGZ 1989, 257
Rpfleger 1989, 362
WM 1989, 1153

OLG Hamm - 20.03.1989 (15 W 549/88) - DRsp Nr. 1992/8749

OLG Hamm, vom 20.03.1989 - Aktenzeichen 15 W 549/88

DRsp Nr. 1992/8749

a. Zulässige Eintragung mehrerer ranggleicher Vorkaufsrechte an einem Grundstück.

Normenkette:

BGB § 879 ;

»... Das Vorkaufsrecht ist als beschränktes dingliches Recht rangfähig i. S. des § 879 BGB. Der gesetzl. Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechtes schließt die Begründung mehrerer, in einem Rangverhältnis untereinander stehender Vorkaufsrechte nicht aus (BGHZ 35, 146). Die Beteil. haben [hier] im notariellen Vertrag .. von der gesetzl. Möglichkeit des § 879 Abs. 3 BGB Gebrauch gemacht, die Gleichrangigkeit der mehreren Vorkaufsrechte zu bestimmen.

Zweifel an der Zulässigkeit mehrerer gleichrangiger Vorkaufsrechte können sich nur aus der Konkurrenz der Rechte bei mehrfacher Ausübung ergeben. Aus der jedem Vorkaufsrecht zukommenden Vormerkungswirkung (§§ 1098 Abs. 2, 883 Abs. 2, 888 BGB) wird abgeleitet, bei mehrfacher Ausübung entstehe ein unlösbarer Konflikt der Vorkaufsberechtigten .. . [Daher] sei anzunehmen, daß die Begründung gleichrangiger Vorkaufsrechte durch das BGB habe ausgeschlossen werden sollen (LG Darmstadt, MDR 1958, 35; .. [vgl. ferner] Zimmermann, Rpfleger 1980, 326 und 1981, 480 ..). Dieser Auffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen.