OLG Hamm - 20.05.1996 (5 U 223/95) - DRsp Nr. 1998/2941
OLG Hamm, vom 20.05.1996 - Aktenzeichen 5 U 223/95
DRsp Nr. 1998/2941
Entsteht ein Überbau dadurch, daß bei Teilung eines Grundstücks ein aufstehendes Gebäude durch die neue Grundstücksgrenze durchschnitten wird, so richtet sich das Eigentum an den Gebäudeteilen nach dem in § 93BGB zum Ausdruck gekommenen Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden nicht nach der Grundstücksabgrenzung, sondern nach der Gebäudesubstanz, soweit vorhandene, abgetrennte Räumlichkeiten und geschlossene Wohneinheiten vorhanden sind.