OLG Hamm vom 24.10.1996
24 U 100/96
Normen:
BGB § 273 ; ZPO § 302 ;
Fundstellen:
BauR 1997, 520
OLGReport-Hamm 1997, 88

OLG Hamm - 24.10.1996 (24 U 100/96) - DRsp Nr. 1998/2937

OLG Hamm, vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 24 U 100/96

DRsp Nr. 1998/2937

Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang i.S. des § 302 ZPO, wenn sie aus einem innerlich zusammenhängenden einheitlichen Lebensverhältnis stammen, das es als treuwidrig erscheinen läßt, der Klage ohne Rücksicht auf die Gegenforderung stattzugeben. Ein derartiger Lebenssachverhalt ist grundsätzlich bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsbeziehung zwischen den Prozeßparteien anzunehmen, und zwar auch dann, wenn die wechselseitig geltend gemachten Forderungen oder Ansprüche ihre Grundlage in verschiedenartigen Verträgen haben.

Normenkette:

BGB § 273 ; ZPO § 302 ;
Fundstellen
BauR 1997, 520
OLGReport-Hamm 1997, 88