OLG Hamm - 24.10.1996 (24 U 100/96) - DRsp Nr. 1998/2937
OLG Hamm, vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 24 U 100/96
DRsp Nr. 1998/2937
Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang i.S. des § 302ZPO, wenn sie aus einem innerlich zusammenhängenden einheitlichen Lebensverhältnis stammen, das es als treuwidrig erscheinen läßt, der Klage ohne Rücksicht auf die Gegenforderung stattzugeben. Ein derartiger Lebenssachverhalt ist grundsätzlich bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsbeziehung zwischen den Prozeßparteien anzunehmen, und zwar auch dann, wenn die wechselseitig geltend gemachten Forderungen oder Ansprüche ihre Grundlage in verschiedenartigen Verträgen haben.