OLG Hamm vom 25.03.1996
17 U 117/94
Normen:
VOB/B § 14 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 1997, 656
OLGReport-Hamm 1996, 113

OLG Hamm - 25.03.1996 (17 U 117/94) - DRsp Nr. 1998/2943

OLG Hamm, vom 25.03.1996 - Aktenzeichen 17 U 117/94

DRsp Nr. 1998/2943

»1. Eine Werklohnforderung kann im Einzelfall schlüssig dargelegt sein, wenn der Unternehmer sein Vorbringen im wesentlichen auf die Vorlage einer außerhalb des Verfahrens dem Auftraggeber erteilten Abrechnung stützt. 2. Die Rechnung muß dann auch beim BGB -Vertrag den Anforderungen an die Prüfbarkeit entsprechen, die § 14 Nr. 1 VOB/B aufstellt. Diese Anforderungen stellen nach der Verkehrsanschauung und den Geboten von Treu und Glauben das Mindestmaß dessen dar, was der Auftragnehmer bei der Klagebegründung beachten muß. 3. Eine Rechnung, aus der - bei einer Erweiterung des Auftragsumfanges von rd. 2 Mio. DM auf rd. 4 Mio. DM - die Nachträge nicht erkennbar sind, genügt diesen Anforderungen nicht.