OLG Hamm vom 26.10.1993
27 U 80/93
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 345
OLGReport-Hamm 1994, 5

OLG Hamm - 26.10.1993 (27 U 80/93) - DRsp Nr. 1997/2310

OLG Hamm, vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 27 U 80/93

DRsp Nr. 1997/2310

Bei einer Eisenbahnbrücke über eine Autobahn stellt es einen anrechenbaren Vorteil dar, wenn durch die Reparatur anläßlich eines Anfahrschadens die ursprünglichen Stabilitäts- und Sicherheitsreserven erneut geschaffen werden, die nach wiederholten Ausbesserungsarbeiten wegen gleichartiger Schäden entfallen waren und zukünftig kostengünstige Ausbesserungen für absehbare Anfahrschäden ähnlicher Art wieder ermöglichen.

Normenkette:

BGB § 635 ;
Fundstellen
NJW-RR 1994, 345
OLGReport-Hamm 1994, 5