OLG Hamm - Urteil vom 07.11.1996 (22 U 12/96) - DRsp Nr. 1998/17478
OLG Hamm, Urteil vom 07.11.1996 - Aktenzeichen 22 U 12/96
DRsp Nr. 1998/17478
»Enthält der Kaufvertrag die Zusicherung, daß die Wohnungsgröße nach den bestehenden DIN-Vorschriften errechnet ist, findet die - obwohl zurückgezogen - für die Berechnung von Wohnflächen maßgebliche DIN 283, nicht die DIN 277 Anwendung. Denn letztere legt nur das Berechnungsverfahren für Grundflächen und Rauminhalte fest, ohne eine Bewertung der Fläche hinsichtlich ihres Nutzungs-, Miet- oder Kaufwertes vorzunehmen.«