OLG Hamm - Urteil vom 12.07.1997 (24 U 183/96) - DRsp Nr. 1998/17471
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.1997 - Aktenzeichen 24 U 183/96
DRsp Nr. 1998/17471
Beseitigt ein Unternehmer im Zuge von Nachbesserungsarbeiten auch Mängel an anderen Gewerken, so steht ihm hierfür ein Vergütungsanspruch nicht zu, wenn eine vertragliche Vereinbarung insoweit nicht getroffen wurde.