OLG Hamm - Urteil vom 22.04.1997
7 U 94/96
Normen:
BGB § 821 ; VOB/B § 16 Abs. 1; ZPO § 539 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 164
OLGReport-Hamm 1997, 195

OLG Hamm - Urteil vom 22.04.1997 (7 U 94/96) - DRsp Nr. 1998/17476

OLG Hamm, Urteil vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 7 U 94/96

DRsp Nr. 1998/17476

»Vereinbaren die Parteien bei Abschluß eines Bauvertrags, daß der Unternehmer berechtigt ist, vom Bauherrn bei Vorlage von Abschlagsrechnungen und eines entsprechenden Aufmaßes sowie nach Überprüfung des Bauherrn Abschlagszahlungen zu verlangen, so kann der Bauherr gegenüber einem Scheckanspruch des Bauunternehmers, dem eine Abschlagszahlung zugrunde liegt, nicht einwenden, nach Beendigung der Arbeiten könne der Bauunternehmer lediglich aus der Schlußrechnung gegen ihn vorgehen.«

Normenkette:

BGB § 821 ; VOB/B § 16 Abs. 1; ZPO § 539 ;
Fundstellen
NJW-RR 1998, 164
OLGReport-Hamm 1997, 195