OLG Hamm - Urteil vom 22.06.1999 (21 U 155/98) - DRsp Nr. 2000/1522
OLG Hamm, Urteil vom 22.06.1999 - Aktenzeichen 21 U 155/98
DRsp Nr. 2000/1522
1. Ein Architekt, der von einem Kaufinteressenten zur Besichtigung eines Gebäudes hinzugezogen wird, wird in der Regel im Rahmen eines Dienstvertrages tätig.2. Der Beklagte verletzt seine Pflichten aus diesem Dienstvertrag schuldhaft, wenn er sich ohne nähere Nachprüfung mit der Erklärung des Verkäufers zufrieden gibt, festgestellte Feuchtigkeitsschäden seien behoben.