OLG Hamm - Urteil vom 23.06.1992 (26 U 132/91) - DRsp Nr. 1993/3994
OLG Hamm, Urteil vom 23.06.1992 - Aktenzeichen 26 U 132/91
DRsp Nr. 1993/3994
Gewährleistung: Unterbrechung der Verjährung durch Rüge der NachbesserungsleistungWird eine Mängelbeseitigungsleistung gerügt, so wird wegen des damit gerügten Mangels erneut die Regelfrist für die Verjährung nach § 13 Ziff. 5 Abs. 1 Ziff. 2, 3 in Lauf gesetzt (Ingenstau-Korbion, VOB, 11. Aufl., B § 13 Rdn. 427). Denn wenn § 13 Ziff. 5 Abs. 1 Ziff. 3 VOB/B bestimmt, daß nach Abnahme der Mängelbeseitigungleistung für diese Leistung die Regelfristen der Ziff. 4 erneut gelten, so findet § 13 Ziff. 5 Abs. 1 Ziff. 2 VOB/B ebenfalls Anwendung. Denn beginnt eine neue Verjährung bezüglich der Mängelbeseitigungsleistung, erscheint es allein folgerichtig, auch die Möglichkeit der Unterbrechung zuzulassen.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)