OLG Hamm - Urteil vom 24.11.1998
34 U 119/96
Normen:
BGB §§ 631, 633 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 915

OLG Hamm - Urteil vom 24.11.1998 (34 U 119/96) - DRsp Nr. 2000/1525

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 34 U 119/96

DRsp Nr. 2000/1525

Dem Unternehmer steht ein Anspruch auf Zahlung von Werklohn für geleistete Arbeiten nicht zu, wenn zwischen den Parteien im Streit ist, ob es sich um von dem Unternehmer geschuldete Arbeiten zur Schadensbeseitigung handelt und ein ausdrücklicher Auftrag nicht erteilt worden ist.

Normenkette:

BGB §§ 631, 633 ;
Fundstellen
BauR 1999, 915