OLG Karlsruhe - 06.07.1993 (3 U 57/92) - DRsp Nr. 1996/17318
OLG Karlsruhe, vom 06.07.1993 - Aktenzeichen 3 U 57/92
DRsp Nr. 1996/17318
In den AGB eines Unternehmens für schlüsselfertige Bauten ist die Klausel in einem Subunternehmervertrag unwirksam, nach der die Fälligkeit des Werklohns auf 2 Monate nach Schlußabrechnung und Prüfung der Schlußrechnung hinausgeschoben wird.