OLG Karlsruhe - 22.08.1996 (19 U 282/95) - DRsp Nr. 1998/2948
OLG Karlsruhe, vom 22.08.1996 - Aktenzeichen 19 U 282/95
DRsp Nr. 1998/2948
»Ein Bauleiter, der unter Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei einem Treppengeländer einen zu großen Abstand zwischen Geländer und Treppenstufen zuließ, kann auch für den Schaden haften, den ein Kleinkind viele Jahre nach Errichtung des Bauwerks dadurch erleidet, daß es unter dem Treppengeländer durchrutscht.«