OLG Karlsruhe - 27.02.1997 (11 U 31/96) - DRsp Nr. 1998/2946
OLG Karlsruhe, vom 27.02.1997 - Aktenzeichen 11 U 31/96
DRsp Nr. 1998/2946
»Der Bauunternehmer, der dem Bauherren u.a. zur Fertigung von Betonzwischendecken verpflichtet ist und den Beton nach konkreten qualitativen und quantitativen Vorgaben von einem anderen Unternehmen herstellen und als Fertigbeton an die Baustelle liefern läßt, bedient sich dieses Unternehmens bei der Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit als Erfüllungsgehilfe.«