OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.11.1993 (8 U 251/93) - DRsp Nr. 1995/9219
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.1993 - Aktenzeichen 8 U 251/93
DRsp Nr. 1995/9219
»Tagelohnzettel müssen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar beschreiben. Der Vermerk »Arbeiten nach Angabe« ist nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbare Tagelohnzettel werden auch dann nicht berücksichtigt, wenn der Architekt sie unterzeichnet hat.«