OLG Koblenz - 06.01.1994 (5 U 1204/92) - DRsp Nr. 1996/17398
OLG Koblenz, vom 06.01.1994 - Aktenzeichen 5 U 1204/92
DRsp Nr. 1996/17398
Kommt wegen Dissensen über die Höhe der Vergütung ein wirksamer Werkvertrag mit dem günstigsten Bieter einer Ausschreibung nicht zustande, so kann der Bieter nicht ohne weiteres den Differenzpreis zwischen ihm und dem nächsten höheren Bieter aus dem Gesichtspunkt der Bereicherung des ausschreibenden Bestellers verlangen.