OLG Köln - 04.05.1982 (15 W 128/81) - DRsp Nr. 1996/17539
OLG Köln, vom 04.05.1982 - Aktenzeichen 15 W 128/81
DRsp Nr. 1996/17539
Von einer »vollständigen Fertigstellung« kann nicht gesprochen werden, wenn sich nach der Übergabe des Hauses noch wesentliche Mängel zeigen, die bei einer früheren Kenntnisnahme der Abnahmepflicht des Erwerbers entgegengestanden hätten.