Die Bestimmungen in § 14 VOB/B zielen auf eine Zusammenarbeit bei der Abrechnung hin. Ein einseitiges Vorgehen des Auftraggebers ist nur ausnahmsweise nach Nr. 4 vorgesehen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|