OLG Köln vom 05.07.1973
10 W 17/73
Normen:
VOB/B § 14;
Fundstellen:
NJW 1973, 2111

OLG Köln - 05.07.1973 (10 W 17/73) - DRsp Nr. 1998/2672

OLG Köln, vom 05.07.1973 - Aktenzeichen 10 W 17/73

DRsp Nr. 1998/2672

Auch ohne die Vereinbarung der VOB ist ein selbständiger Installateurmeister nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dem Besteller gegenüber verpflichtet, über die Erteilung einer die Massen und die Einzelpreise enthaltenden Rechnung hinaus an einem gemeinsamen Aufmaß teilzunehmen, falls sonst der Besteller die Rechnung nicht nachprüfen könnte.

Normenkette:

VOB/B § 14;

Hinweise:

Die Bestimmungen in § 14 VOB/B zielen auf eine Zusammenarbeit bei der Abrechnung hin. Ein einseitiges Vorgehen des Auftraggebers ist nur ausnahmsweise nach Nr. 4 vorgesehen.

Fundstellen
NJW 1973, 2111