OLG Köln - 08.07.1992 (11 U 13/92) - DRsp Nr. 1996/17462
OLG Köln, vom 08.07.1992 - Aktenzeichen 11 U 13/92
DRsp Nr. 1996/17462
Eine Werklohnklage ist dann mangels Fälligkeit als derzeit unbegründet abzuweisen, wenn die Leistung unfertig und mangelhaft ist und deshalb berechtigterweise noch nicht abgenommen wird.