OLG Köln - 10.07.1974 (2 U 151/73) - DRsp Nr. 1996/17575
OLG Köln, vom 10.07.1974 - Aktenzeichen 2 U 151/73
DRsp Nr. 1996/17575
Behauptet der Beklagte im Rechtsstreit, ihm drohten hohe Schadensersatzansprüche eines Dritten, so kann er auf dieses Vorbringen nicht wirksam die Einrede des Zurückbehaltungsrechts stützen, weil drohende, aber nicht bezifferte Forderungen keine fälligen Ansprüche im Sinne des § 273BGB darstellen.